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21.5.2012 : 4:51 : +0200

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Ihre Vorteile:

  • äußerst attraktive Zinsen

    bei einer Laufzeit von   6 Monaten: 2,25% p.a.
    bei einer Laufzeit von 12 Monaten: 2,50% p.a.
    bei einer Laufzeit von 24 Monaten: 2,75% p.a.
    bei einer Laufzeit von 36 Monaten: 3,00% p.a.
    bei einer Laufzeit von 48 Monaten: 3,25% p.a.
    bei einer Laufzeit von 60 Monaten: 3,50% p.a.

  • kostenlose Kontoführung
  • bequeme Verrechnung über Ihr Onlinesparen Täglich Fällig-Konto
  • Einlage bereits ab EUR 5.000,-

  

 

 

Am Ende der gewählten Laufzeit wird Ihr Anlagebetrag inkl. Zinsen automatisch dem Onlinesparen Täglich Fällig-Konto gutgeschrieben.

 

 

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Um ein Festgeldkonto zu eröffnen, benötigen Sie ein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto, auf dem der gewünschte Anlagebetrag verfügbar ist.

 

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Höchsteinlage pro Kunde gesamt (Täglich Fällig und Festgeld): EUR 300.000,- 

 

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Konditionen

Konditionenblatt_Festgeld.pdf

 

 

 

 

 

EINLAGENSICHERUNG

Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Die Bankhaus Denzel AG unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (§§ 93 ff BWG). Die Bankhaus Denzel AG ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H.

Einlagensicherung:

Natürliche Personen:
Seit dem 1.1.2010 sind die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert.
Nicht natürliche Personen:
Einlagen nicht natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 50.000,- gesichert. Ab dem 1.1.2011 sind die Einlagen nicht natürlicher Personen bis zu einem Betrag von EUR 100.000,- gesichert.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer dieser Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates oder eines Drittlandes verfügen können, werden bei der Berechnung des Höchstbetrages zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt; dies gilt in gleicher Weise für Guthaben und sonstige Forderungen aus Wertpapiergeschäften.

Anlegerentschädigung:

Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR 20.000,- gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt.

 

Abgrenzung Einlagensicherung – Anlegerentschädigung:

Im Normalfall fallen alle Arten von Einlagen/Guthaben, die auf verzinste oder unverzinste Konten (z.B. Guthaben auf Gehalts-, Sparkonten, Festgelder etc.) bei Kreditinstituten gutgeschrieben werden, unter die Einlagensicherung. Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen ebenfalls unter die Einlagensicherung, wenn sie auf ein verzinstes Konto bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden. Erfolgt der Rückfluss hingegen unmittelbar auf ein unverzinstes Konto, unterliegen die Beträge der Anlegerentschädigung. Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung: Die Ausnahmen von der Sicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Es gilt der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen in § 93 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 5 BWG.

Nicht gesichert sind

  • Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates (alle EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten.
  • Schuldverschreibungen des Kreditinstitutes (z.B. Wohnbank-Anleihen, Kassenobligationen, Pfandbriefe etc.). Sie werden im Konkurs der emittierenden Bank nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z.B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse wie etwa Pfandbriefe oder mit der Konkursquote oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger).
  • Eigenmittelbestandteile der Bank (z.B. Ergänzungs- und Partizipationskapital).
  • Einlagen und Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 221 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen.
  • Einlagen und Forderungen von dem Kreditinstitut nahestehenden Personen, wie Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter, Rechnungsprüfer der Bank und Personen, die mind. 5% Kapital der Bank halten, auch wenn diese Personen in ihrer Funktion für verbundene Unternehmen der Bank tätig sind (ausgenommen bei unwesentlichen Beteiligungen). Weiters sind nahe Angehörige der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen sowie Dritte von der Sicherung ausgeschlossen, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für Rechnung der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen handelt.
  • Einlagen und Forderungen anderer Gesellschaften, die verbundene Unternehmen (§ 244 UGB) des Kreditinstitutes sind.
  • Einlagen und Forderungen, für die der Einleger oder Forderungsberechtigte vom Kreditinstitut auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes beigetragen haben.
  • Einlagen und Forderungen, die im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen.
  • Einlagen und Forderungen von Kredit- oder Finanzinstituten oder Wertpapierfirmen sowie von institutionellen Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften (Fonds), Pensions- und Vorsorgekassen u.ä.
  • Einlagen und Forderungen von Bund, Ländern und Gemeinden und vergleichbaren ausländischen Gebietskörperschaften.


Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 93 ff, § 103h und § 103k BWG
über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

 

OFFENE FRAGEN

Allgemeines:

Was ist das Onlinesparen Festgeld-Konto und was kostet es?

Das Onlinesparen Festgeld-Konto ist ein Online-Sparkonto mit befristeten Laufzeiten und fixen Zinssätzen. Sie können einen von Ihnen gewählten Anlagebetrag (mindestens EUR 5.000,-) für eine gewünschte Laufzeit zu einem fixen Zinssatz veranlagen. Dieser Zinssatz gilt für die gesamte Anlagedauer.
Es fallen keinerlei Spesen oder Gebühren für Sie an.

Wer kann ein Onlinesparen Festgeld-Konto eröffnen?

Alle volljährigen, natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die bereits über ein Onlinesparen Täglich Fällig-Konto verfügen.
Hinweis:
Das Onlinesparen Täglich Fällig-Konto ist erforderlich, da von dort der Veranlagungsbetrag für das Onlinesparen Festgeld-Konto abgebucht bzw. auf dieses nach Ende der Laufzeit samt Zinsen gutgeschrieben wird.

Kann ich mehrere Onlinesparen Festgeld-Konten eröffnen?

Ja, Sie können mehrere Onlinesparen Festgeld-Konten eröffnen. Aber beachten Sie bitte die Mindesteinlage von EUR 5.000,- pro Onlinesparen Festgeld-Konto.

Kann ich einen Mitkontoinhaber angeben?

Derzeit kann ein Sparkonto bei der Denzel Bank nur auf eine Person lauten.

Zinssatz:

Welchen Zinssatz erhalte ich?

Der Zinssatz ist je nach Laufzeit unterschiedlich. Die aktuellen Konditionen für Onlinesparen Festgeld finden Sie auf unserer Homepage im Formular-Center.
Weiters ist in Ihrer Kontoübersicht im Online-Banking der Zinssatz zu jedem einzelnen Ihrer Festgeld-Konten ersichtlich.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift (abzügl. KESt.) erfolgt am Ende der Laufzeit.

Mindest-/Höchsteinlage:

Wie hoch ist der Mindest-/Höchstanlagebetrag?

Der Mindestbetrag pro Onlinesparen Festgeld-Konto beträgt EUR 5.000,-.
Die Maximaleinlage pro Kunde für Onlinesparen Täglich Fällig und Onlinesparen Festgeld beträgt insgesamt EUR 300.000,-.

Kontoeröffnung:

Wie kann ich ein Onlinesparen Festgeld-Konto eröffnen?

Ihr Onlinesparen Festgeld-Konto können Sie ganz einfach und bequem im Online-Banking eröffnen.
Für die Eröffnung ist es erforderlich, dass der gewünschte Anlagebetrag am Onlinesparen Täglich Fällig-Konto verfügbar ist.

Für wie lange kann ich mein Geld veranlagen?

Das Onlinesparen Festgeld-Konto gibt es mit Laufzeiten von 12, 24 und 36 Monaten.

Ablauf:

Sind Ein- oder Auszahlungen während der Laufzeit möglich?

Während der Laufzeit können Sie den Anlagebetrag weder aufstocken noch (Teil-)Behebungen vornehmen. Die Eröffnung eines weiteren Onlinesparen Festgeld-Kontos ist jederzeit möglich.

Was ist bei einer vorzeitigen Auflösung zu berücksichtigen?

Das Onlinesparen Festgeld-Konto ist grundsätzlich an die vereinbarte Laufzeit gebunden und kann nur aus wichtigen Gründen vorzeitig gekündigt werden. Dies können Sie nur schriftlich mittels formlosen Schreibens mit Originalunterschrift beauftragen.

Welchen Zinssatz erhalte ich bei einer vorzeitigen Auflösung?

Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der Anlagebetrag wie folgt verzinst:

Abzug von 0,1% Vorschusszinsen pro vollem Monat der nicht eingehaltenen Bindungsdauer im Sinne der Bestimmungen des Bankwesengesetzes. Der Mindestzinssatz beträgt 0,5% p.a.

 

Beispiel:

Sie eröffnen am 20.05.2012 ein Festgeldkonto mit einer Laufzeit von 12 Monaten (also bis 20.05.2013) und müssen aus wichtigen Gründen Ihr Konto bereits am 10.01.2013 schließen, d.h. 4 volle Monate vor Ende der Bindungsdauer. In diesem Fall wird Ihre Einlage für den Zeitraum von 20.05.2012 bis 10.01.2013 mit einem Zinssatz, der um 0,4 % unter dem bei Kontoeröffnung vereinbarten Zinssatz liegt, verzinst.

Was geschieht am Ende der Laufzeit?

Bei Ablauf wird Ihr Guthaben automatisch samt Zinsen (abzgl. KESt) auf Ihrem Onlinesparen Täglich Fällig-Konto gutgeschrieben.

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